Allgemeine Verkaufs- und Liefer­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Staudengärtnerei.
  2. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
  2. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, gegenüber Unternehmern zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Staudengärtnerei.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
  3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

§ 5 Lieferung

  1. Lieferarten:
    Die Lieferung der Pflanzen erfolgt wahlweise:

    • durch die Staudengärtnerei mit eigenem LKW,
    • durch eine von der Staudengärtnerei beauftragte Spedition,
    • oder durch Selbstabholung durch den Kunden.
  2. Gefahrenübergang:

    • Bei Unternehmern (§ 14 BGB) geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder bei Lieferung durch unseren LKW an den Kunden über.
    • Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Käufer über.
    • Bei Selbstabholung durch den Kunden geht die Gefahr mit Übergabe am Abholort über.
  3. Liefertermine:
    Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder Transportprobleme berechtigen nicht zur Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.

  4. Transportschäden:
    Offensichtliche Transportschäden sind sofort bei Empfang zu prüfen und schriftlich anzuzeigen.

    • Unternehmer müssen Schäden innerhalb von fünf Tagen schriftlich melden.
    • Verbraucher melden Schäden bitte unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen.

§ 6 Mängelrechte

  1. Unternehmer:
    Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

  2. Verbraucher:
    Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

§ 7 Besondere Bestimmungen für Pflanzen

  1. Pflanzen sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Form, Größe oder Wuchs stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich oder biologisch bedingt sind.
  2. Für Schäden oder Ausfälle infolge von:

    • Frost, Hitze, Trockenheit oder sonstigen Witterungseinflüssen
    • ungeeigneten Standortbedingungen
    • unsachgemäßer Pflanzung oder Pflege
    • Schädlingsbefall oder Krankheiten nach Gefahrübergang

    wird keine Gewähr übernommen.

  3. Ein Anwuchserfolg kann naturbedingt nicht garantiert werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 8 Haftung

  1. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Gerichtsstand (nur für Unternehmer)

Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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