Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Staudengärtnerei.
- Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, gegenüber Unternehmern zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Staudengärtnerei.
- Gegenüber Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
§ 5 Lieferung
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Lieferarten:
Die Lieferung der Pflanzen erfolgt wahlweise:- durch die Staudengärtnerei mit eigenem LKW,
- durch eine von der Staudengärtnerei beauftragte Spedition,
- oder durch Selbstabholung durch den Kunden.
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Gefahrenübergang:
- Bei Unternehmern (§ 14 BGB) geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder bei Lieferung durch unseren LKW an den Kunden über.
- Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Käufer über.
- Bei Selbstabholung durch den Kunden geht die Gefahr mit Übergabe am Abholort über.
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Liefertermine:
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder Transportprobleme berechtigen nicht zur Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden. -
Transportschäden:
Offensichtliche Transportschäden sind sofort bei Empfang zu prüfen und schriftlich anzuzeigen.- Unternehmer müssen Schäden innerhalb von fünf Tagen schriftlich melden.
- Verbraucher melden Schäden bitte unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen.
§ 6 Mängelrechte
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Unternehmer:
Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. -
Verbraucher:
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 7 Besondere Bestimmungen für Pflanzen
- Pflanzen sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Form, Größe oder Wuchs stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich oder biologisch bedingt sind.
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Für Schäden oder Ausfälle infolge von:
- Frost, Hitze, Trockenheit oder sonstigen Witterungseinflüssen
- ungeeigneten Standortbedingungen
- unsachgemäßer Pflanzung oder Pflege
- Schädlingsbefall oder Krankheiten nach Gefahrübergang
wird keine Gewähr übernommen.
- Ein Anwuchserfolg kann naturbedingt nicht garantiert werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 8 Haftung
- Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Gerichtsstand (nur für Unternehmer)
Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.